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so befehlen Wir, daß derselbe seinem ganzen Inhalte nach oͤffentlich verkuͤndet und 
zu dessen Vollziehung die erforderlichen Anordnungen getroffen werden. 
Gegeben, Stuttgart den 15. Februar 1828. 
Wilhelm. 
Der Mlnister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Graf v. Beroldingen. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär, 
Vellnagel. 
Grundvertrag über den Zoll-Verein zwischen Württemberg und Baiern. 
Seine Majestät der König von Württemberg, und Seine Majestät 
der König von Baiern, von denselben Gesinnungen und Absichten geleitet, aus 
welchen der am 12. April 1827 zu München abgeschlossene vorläufige Vertrag über 
gegenseitige Erleichterung des Handels und Verkehrs zwischen beiden Staaten hervor- 
gegangen, haben zum Zweck der in dem zweiten Artikel des gedachten Vertrages vor- 
behaltenen Ausbildung und Vollziehung des errichteten Zoll-Vereins sofort weitere 
Unterhandlungen eröffnen lassen, und zu diesen als Allerhochst hre Bevollmächtigee 
ernannt, nämlich: 
S#e Königliche Majestät von Württemberg, den außerordentlichen 
Gesandten und bevollmächtigten Minister an dem Königlich Baierischen Hofe, 
Herrn Philipp Moriß, Freiherrn v. Schmitz-Grollenburg, Staatsrath und 
Commenthur des Ordens der Württembergischen Krone, 
dann 
den Ober-Finanzrath, Herrn Christoph Ludwig v. Herzog, Ritter des Ordens 
der Württembergischen Krone;