89 Nro. 11. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. * Mittwoch, den 20. Februar 1336. , Jubalt Koͤnigl. Dekrete. K. —— die Verkundigung eines neuen Farifs der Eingangs- Zölle betreffend. » (Beilage: Der Tarif der Eingangs- Zoͤlle.) verfu anila ts der Derarteme ents. Betanntmachung, die Aufstellung einer Ober-Zoll-Administralion ke- kreffend. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, die Verkündigung eines neuen Tarifs der Eingangs, Zolle betreffend. (Beilage: Der Tarif der Eingangs-Zölle.) ilhelm, von Gottes en, König von Württemberg. In einer unter dem ½. Januar 1836 mit der Krone Baiern abgeschlossenen Uebereinkunft, die Vollziehung des im Regierungsblatt von 1336, Seite 69 verbün- deten Grund-Vertrags über den Zoll-Verein mit dem Königreiche Baiern betreffend, ist bestimmt worden, duß die Eingangs-Zölle von allen jenen Artikeln, die bisher in Württemberg geringer als in Baiern belegt waren, den baierischen Zollsätzen gleich- gestellt werden sollen.