95 Nro. 12. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. Montag, den 25. Februar 1828. — Inhalt. Königl. Dekrete. Bewilligung zu Aanahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. Verfuügungen der Departements. Bekmntmachung, den Gerichtsstund eines Tbeils des K. Hofstaats und der Hof-Dienerschaft betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Preis-Austheilung für die Anzeige ratür-- lich pockenkranker Kühe im Jahr 18/1). — Verfüzung, betreffend die Schau und Stemplung der Weber- blätter. — Termine: #) für die diesjährige Dienst-Prüsung der katholischen Geistlichen; — b) für die Dienst- Pruͤfungen der katholischen Schullehrer und Provisoren. — Prüfung der katholischen Schul-Incipienten für Schul-Provisoräte. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A.) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestt haben, nach höchstem Dekrete Lom 13. d. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Minister der auswärtigen Angelegenheiren, General- Lieutenant, Grafen v. Beroldingen, die Erlaubniß zu ertheilen geruht, das von des Königo von Frankreich Majestät ihm verliehene Großkreuz der Ehrenlegion anzuneh- men und zu tragen. "B) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestäát haben vermöge höchster Entschließung vom 11. d. M. die bei dem Finanz-Ministerium erledigte etatémäßige Stelle eines Ober-Revisors,