96 welcher zugleich die Ministerial-Casse zu besorgen hat, dem bisherigen Amts-Verweser, Referendär Maerklin, gnädigst übertragen, und durch höchstes Dekret vom 15. d. M. den bei der Bau= und Garten-Direktion angestellten Architekten Gabriel zum Bau-Inspektor Znädigst ernannt, auch vermöge höchster Entschließung von demselben Tage die Weg-Inspebtion Viberach im Donau-Kreise dem Architekten Gaab, von Tübingen, vermöge höchsten Dekrets vom 13. d. M. den Referendär erster Classe, Lienhardt, von Sturtgart, zum Oberamts-Gerichts-Aktuar in Marbach, und den Referendär erster Classe, Freiherrn Adolph v. Wächter, von Stuttgart, zum Oberamts-Gerichts-Aktnar in Calw gnädigst ernannt. Sodann haben Höchstdieselben auf das erfolgte Ableben des seitherigen Ordens- Vice-Kanzlers, Staats-Ministers Freiherrn v. Phull-Rieppur, durch höchstes De- kret vom 129. d. M. den Staats-Sekretär Freiherrn v. Vellnagel zum Ordens- Vice-Kanzler gnädigst zu ernennen gernht. Unter dem 29. d. M. wurde der Oberlieutenant v. Finckh vom vierten zum dritten, und der Oberlicutenant v. Linden vom ersten zum vierten Reiter-Regimente verseht, auch Lepterer zum Schüßen-Offizier ernannt. Die patronatische Romination des Pfarr-Verwesers Roller zu Rothenacker, Didzese Blaubeuern, auf die erledigte evangelische Pfarr-Stelle daselbst ist den 29. v. M. bestätiget worden. II. Verfügungen der Departements. A) Des Ober-Hofraths und des Justiz-Minktksterium. Bekanntmachung, den Gerichtsstand eines Theils des K. Hofstaats und der Hof-Dienerschaft betreffend. In dem F. 8 der Rang-Ordnung (Reg. Blatt vom Jahre 1321 S. “49) ist die Festsezung der Ehren-Vorzüge der K. Hof-Beamten und Diener einer besonderen Verordnung vorbehalten.