111 Nro. 14. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Mittwoch, den 5. März 1828. Inhalt. Könkgl. Dekrete Ordens--Verleihungen und Wewilligung zu Aunahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. Derfügungen der Departements. Verfügung des Justiz-Ministerlum, betreffend die Nachsuchung amtlicker Verfügungen in Schreiben an den Deparkements-Chef.— Verfügung, die Vorlegung einer Uebersccht über den Umfang der Pfand-Bereinigungs-Geschäfte nach Vollendung derselben in einzelnen Gemeinden betreffend. — Uebereinkunst mit der K. Preußischen Regierung zu gegenseltiger Sicherslellung der Rechte der Schriftsteler und Verleger gegen den Narhdruck. — Privilegium gegen den Nachdruck der Schrist: Ueber die Pferde-Hufbeschlag-Kunstic. von Hördk. Dienst-Erledigungen. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Ordens-Verleihungen und Bewilligung zu Annahme fremder Orden. Seine Königliche Majestät haben, nach höchstem Dekrete vom 19. v. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, aus Anlaß des mit der Krone Baiern abgeschlossenem Vertrags über einen Zoll-Verein folgende Dekorationen PHöchsf Ihres Ordens der Württembergischen Krone an die hiernach genannten K. Baieruschen Staatödiener er- theilt: