112 das Groß-Kreuz: dem Staats-Minisier des K. Haut'é, des Acußern und der Justiz, Reichs-Rath Freiherrn v. Zentner, und dem Staats-Mipiser des Innery und der- Finanzen, Grasen v. Armansperg; das Cbmmenthur-Kreuz: 4 dem General-Commissär und Präsidenten der Regierung des Unter-Main-Kreises, Freiherrn v. Zu Rhein, und dem Geheimen Legations= Narh, Linisterial-Rath im Departement des Aeußern, v. Flad; " , . . «a-«sT1tUK1-c11s« »’«,·· dem Ministerial= Nath im Departement des Innern, v. Wirschinger, und dem Miniktertal-Rarh im Departement der Finanzen, v. Panzer. Dagegen haben Seine Majestät der König von Baiern aus gleicher Veran- lassung nachstebenden diesseitigen Srtaatsdienern folgende Dekorationen K. Baiernscher Orden verliehen: dem Minister der auswärtigen und der K. Familien-Angelegenheiten, Grasen v. Berolbingen, den Haus-Orden vom beiligen Hubertus, dem Staats-Rath und Gesandten zu München, Freiherrn v. Schmiß-Grol- lenburg, das Groß-Kreuz des Civil-Verdienst-Ordens, dem Geheimen Legations-Rath v. Bilfinger, und dem Ober-Finanzrath v. Herzog, das. Commandeur-Kreuz, sodann dem Geheimen Legations-Rath, Kammerherrn, Freiherrn v. Wächter, und dem Geheimen Legations-Rath, Cabinete-Sekretär Goes, das Nitter-Krenz des lehtgenannten Ordens. Seine Majestät haben, nach höchstem Dekret. vom 7. d. M. an den Ordenes- Vice-Kanzler, den ebengenannten. K. S#aatsdienern die nachgosuchte Erlaubniß zu er- theilen geruht, die gedachten Ordens-Dekorationen anzunehmen und zu tragen.