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das Groß-Kreuz: 
dem Staats-Minisier des K. Haut'é, des Acußern und der Justiz, Reichs-Rath 
Freiherrn v. Zentner, und 
dem Staats-Mipiser des Innery und der- Finanzen, Grasen v. Armansperg; 
das Cbmmenthur-Kreuz: 4 
dem General-Commissär und Präsidenten der Regierung des Unter-Main-Kreises, 
Freiherrn v. Zu Rhein, und 
dem Geheimen Legations= Narh, Linisterial-Rath im Departement des Aeußern, 
v. Flad; " , . . 
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dem Ministerial= Nath im Departement des Innern, v. Wirschinger, und 
dem Miniktertal-Rarh im Departement der Finanzen, v. Panzer. 
Dagegen haben Seine Majestät der König von Baiern aus gleicher Veran- 
lassung nachstebenden diesseitigen Srtaatsdienern folgende Dekorationen K. Baiernscher 
Orden verliehen: 
dem Minister der auswärtigen und der K. Familien-Angelegenheiten, Grasen 
v. Berolbingen, den Haus-Orden vom beiligen Hubertus, 
dem Staats-Rath und Gesandten zu München, Freiherrn v. Schmiß-Grol- 
lenburg, das Groß-Kreuz des Civil-Verdienst-Ordens, 
dem Geheimen Legations-Rath v. Bilfinger, und 
dem Ober-Finanzrath v. Herzog, das. Commandeur-Kreuz, sodann 
dem Geheimen Legations-Rath, Kammerherrn, Freiherrn v. Wächter, und 
dem Geheimen Legations-Rath, Cabinete-Sekretär Goes, das Nitter-Krenz des 
lehtgenannten Ordens. 
Seine Majestät haben, nach höchstem Dekret. vom 7. d. M. an den Ordenes- 
Vice-Kanzler, den ebengenannten. K. S#aatsdienern die nachgosuchte Erlaubniß zu er- 
theilen geruht, die gedachten Ordens-Dekorationen anzunehmen und zu tragen.