35) 5 153 welchen das Königl. Kriegs-Ministerium als Einsteher für den eingangs- erwähnten (Vor- und Zuname dessen, für den eingestellt wird) bezeichner hat, bestimmt sind. N. den Unterschrift des Amtspflegers. Die Einsendung der 100 fl. an den betreffenden Regiments-Quartiermeister geschieht mit einem Lieferungs-Schein in nachstehender Form: Die Amtopflege liefert an (Name des Regiment-Oourtiermeisters # de- negimen, bei dem er brueren ist) . Einhundert Guiden, welche fuͤr bei gedachter Amtspflege hinterlegt worden, und die für welchen das Königl. Kriegs-Ministerium als Eimseher für dene eing gangs= erwähnten ..... bezeichnet hat, bestimmt sind. N. den unterschrift des Amtspflegers. Für die an die Staats-Schulden-Zahlungs-Casse eingesandten 300 fl. stellt diese eine Quittung aus, welche zugleich als Schuldschein für den Einsteher, und respective als Kautions-Instrument, dient, und daher nach Art. 37 des Rebru- tirungs-Gesetzes vom r0. Februar 1336 dem Kriegs-Ministerium zur Aufbe= wahrung übergeben wird. Für die dem betreffenden Regiments-Quartiermeister zugeschickten 100 fl. stellt dieser eine Quittung aus und überschickt sie an die Assentirungs-Commission. Die Assentirungs-Commission beurkundet auf dem von der Amtspflege ausge- stellten Empfangsehein die Einlieferung der hinterlegten Summe, und remit- tirt den Empfangschein dem Oberamt zur Auohändigung an die Amtepflege, wodurch die Amtspflege entlastet wird, ohne daß sie einer besondern Quittung weder von der Staats-Schulden-Zahlungs-Casse noch von dem betreffenden Re- giments-Quartiermeister bedarf.