160 Diejenigen der im Art. 1 genannten Diener, welche am 18. November i815 schon in jener Eigenschaft angestellt waren, haben daher die Pensions-Beitraͤge, und diejenigen derselben, welche seitdem erst angestellt wurden, die Einlagen und Beitraͤge, wie sie die Civil-Staatsdiener gesetzlich zu entrichten hatten, zur Staatsdiener-Pensions-Anstalt zur Gleichstellung mit jenen Staatsdienern nachzubezahlen. Unsere Minister des Innern und der Finanzen find mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 50. März. 1823. Wilhelm. Der Minister des Innerm: von Schmidlin. Der Minister der Finanzen: Freiherr von Varnbüler. Auf Befehl des Königsr Der Staats-Sekretär, Velluagel. ":]) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 3o. v. M. zum Adjutanten des Kriegs-Ministers den Oberlieutenant v. Baldinger vom Ge- neral-Quartiermeisterstab ernannt, und denselben zugleich zum Hauptmann zweiter Elasse befördert. Unter dem 29. v. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Elchingen, Oberamts und Dekanats Neresheim, ernaunte Vikar Alois Allmaier, Pfürr-Verweser in Stimpfach, die Königliche Bestätigung-