167 Nro. 21. Regierungs---Blatt Königreich Württemberg. Samstag, den 12. April. 1828. Inhalt. Könlgl. Dekrete. Geseßz über die Landes-Vermessung und das definitive Grund. Steuer-Cataster. — Ordens- Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der’ Departements. Bestimmung des Polizeihauses zu Markgröningen zu einem Arbeits- hause und Zutheilung sämtlicher Ames-Bezirke zu den drei polizeihäufern. — Beksuntmachung, betresfend das Kost- und Einheiszeld bei den Gefangenen= Transpor#ten vom 2. Jumner dis 3o0. Junt 2629. — Auf- nahme eines ausübenden Arztes. — Berfügung, die Einsetzung des gräflichen Hauses Neipperg. in die Auc# tbung der Forst-Gerichtsbarkeit. betreffend.. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Gese 6. über die Landes, Vermessung und das definitive Grund-Steuet-Cataster. von: Gottes: Gnaden König von Württemberg:. Um den Gang der Landes-Vermessung zu sichern und die vollständigen Erfolge dieser Anstalt sobald als möglich herbeizuführen, verordnen und verfügen Wir, nach Anhbrung Unseres. Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:.