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B) Ordens--Verleihungen. 
Seine Königliche Majestät haben, vermoͤge gnaͤdigsten Dekrets vom 4. April 
1828 an den Ordens-Vice-Kanzler, 
dem Ober-Regierungsrath Schlayer, und 
dem Regierungsrath Rummel 
das Ritterkreuz des Ordens der Wuͤrttembergischen Krone zu verlcihen geruht. 
C) Dienst-Nachrichten. 4 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 18. 
Februar den vormaligen Professor, Franz Miller in München, in Königliche Dienste 
gnädigst aufgenommen, und denselben zum Ober-Steuerrath und zum Königlichen General- 
Bevollmächtigten bei der Baiernschen Ober-Zoll-Administration gnädigst ernannt. 
Sodann haben Höchstdieselben durch hochstes Dekret vom 9. d. M. den Ober- 
sten v. Bartruff, unter Beibehaltung seiner Stelle als Regiments-Commandant der 
Artillerie, zum General-Major ernannt; auch 
durch höchstes Dekret vom :½2. d. M. die bei dem Gerichtshofe in Eßlingen erle- 
digte Raths-Stelle dem Oberamts-Richrer zu Tübingen, Hufnagel, gnädigst über- 
tragen. 
Unter dem 3. d. M. wurden die seitherigen Zöglinge zweiter Klasse, der Offiziers= 
Bildungs-Anstalt, auf folgende Weise den Regimentern zugetheilt: 
Unter-Lieutenant Reichenbach, der Artillerie, 
Unter-Lieutenant v. Watter, dem zweiten Infanteric-Regiment, 
Unter-Lieutenant Ludwig v. Hügel, dem zweiten Reiter-Regiment, 
Unter-Lieutenant Rudolph v. Bünau, dem fünften Infanterie-Regiment, 
Unter-Lieutenant v. Menoth, dem ersten Reiter-Regiment, 
Unter-Lieutenant Bührlen, dem achten Infanteric-Regiment; 
sodann wurde der seitherige Zögling zweiter Klasse, Hardegg, zum Unter-Licure= 
nant befördert und dem General-Quatiermeisterstab zugetheilr, und die seitherigen Zög= 
linge zweiter Klasse, v. Stockmayer, Friedrich v. Hügel, Glaser, Albert v. Hügel, 
r. Baumbach, in die erste Klasse vorgerückt und zu Umerlieutenants ernannt.