177 Nro 22. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. 6& * " Mittwoch, den 16. April 1828. Inhalt. Königl. Dekrete. Gesetz, das Schäfereiwesen betreffend. — Dienst· Nachrichten. Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die neue Ausgabe des Hof= und Staats-Handbuchs“ betreffend. Dienst-Erledigung. . I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Gese 6, das Schäsereiwesen betreffen d. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Wuürttemberg. Um das Schäferei-Wesen in den verschiedenen Landestheilen auf eine gleichför= mige, der natürlichen Freiheit aller landwirthschaftlichen Gewerbe nach Möglichbeit entsprechende Weise zu ordnen, und die rechtlichen Verhältnisse der Schafwaide zum Feldbau auf eine dem gegenwärtigen Cultur-Stande angemessene Weise festzusetzen, verordnen und verfügen Wir nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände wie folgt: