185 Nro. 23. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Samstag, den 10. April 1828. Inhallt Königl. Dekreke. Gesetz, in Betreff der Fundirung der Landes-Universität. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Justruktion für die Vollziehung des Schäferel-Gesetzes in Betreff der Schäfer-Dienst-Bücker und der Wander= Urkunden für die Schaaf-Heerden. — Empfehlung der von dem Dia- con Knapp herausgegebenen „Sammlung der Verorduungen für den evangel. Schulstand Württembergs“. Dienst-Erledigungen. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Geset, iu. Betreff der Fundirung der Landes= Unibersttät. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg: Um das Bedürfniß der Landes-Universität auf eine längere Zeit auf einc sichere Grundlage zu stellen, und in den Staats-Haushalt auch in dieser Beziehung die er- forderliche Einfachheit und Klarheit zu bringen, verordnen und verfügen Wir, nach Anhèrung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen: Stände, wie folgt: Art. 1. Die Bedürfnisse der Landes-Universität, nach einem für eine längere Zeit anwend- baren Normal-Etat auf die Summe von B0, ooo fl. berechnet, werden, in so weit sie