196 Die er ste Abtheilung besteht aus den Referendaͤren Fetzer, Autenrieth, von der Luͤhe, Fraas, Mandri, v. Hirrlinger, Wagner, Maier, von Hall; Wocher, die zweite Abtheilung aus den Referendaͤren Horn, Jordan, Krauß, Pfizer, Roͤmer, Schneider, Schmidlin, Schuster. Biegger, Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am Dienstag den 20., die der zweiten am Dienstag den 27. Mai d. J. in Stuttgart sich einzufinden, und bezie- hungsweise an den bezeichneten Tagen (Nachmitrags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der Canzlei des Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbst die weitere Amveisung zu er- halten. Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar ebenfalls zugelassenen, hievor aber nicht genannten Referendare, welche ihre Probe-Arbeiten binnen der auberaumten Frist nicht eingereicht haben, werden hiemit, dem angedrohten Präjudiz gemäß, von dieser Semester-Prüfung ausgeschlossen und auf die nächste verwiesen. Stuttgart den 18. April 1328. Maucler.