mit Worten: besitzt, wovon in Nutznießung bei stehen, und worauf unseres Wissens Schulden haften; 5) daß seinem Austritt aus dem diesseitigen Staats- und Gemeinde- Verband unseres Wissens kein Hinderniß im Wege steht. Gegeben den 18 Gesehen am Der Gemeinde-Rath durch das Oberamt (Unterschristen) (L. S.) (Unterschrift) Zur Beglaubigung: Die Kanzlei-Direktion des K. Ministerium des Innern: Roth. a. Des Medicinal-Collegium. Aufnahme von drei ausübenden Aerzten. Die Doktoren der Medicin, Thaddäus Kolb, von Weil der Stadt, Oberamts Leonberg, Friedrich Wilhelm Fehleisen, von Reutlingen, und Carl Christian Ferdi- nand Schüßler, von Stuttgart, sind beziehungsweise in der Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe geprüft, und es ist Kolb zur Ausübung dieser sämtlichen Wissenschaften, Fehleisen zur Ausübung der Medicin und Chirurgie, und Schüßler zur Ausübung der Medicin ermächtigt worden. Stuttgart den 3u. April 182386. Walther. 8) Des Departements der Finanzen: Des Finanz-Ministerium. Auknahme zweier Referendire im Finanz-Deparkement. Seine Königliche Majestüät haben durch höchste Enrschließung vom a#. d. M. #ndbigst genehmigt, daß die geprüften Cameral-Candidaten