237 Nro. 27 Regierungs = Blatt für das' Königreich Württemberg. Montag, den 5. Mai 1828. . Inhalt. Königl. Dekrete. Allgemeine Gewerbe Ordnung. — Zusaßz= Gesetz zu der allgemeinen Gewerbe-Orbnung. Unmittelbare Königliche Dekrete. Geseße: 1) Allgemeine Gewerbe, Ordnung. Wilhelm, von Gottes Guaden König von Wurttemberg. Um die Zunft= und Gewerbe-Einrichtungen in den verschiedenen Landestheilen sowohl unter sich, als mit den Vedürfnissen der Zeit in nähere Uebereinstimmung zu setzen, haben Wir die hierüber bestehenden Gesehe einer vollständigen Durchsicht unter- worfen. 6 In Folge dessen verordnen und versügen Wir, nach Anhdrung Unseres Ge- heimen Raths und unter Zusiimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: