b) mit einem Controleur; c) mit einem oder mehreren Hall- oder Keller-Verwaltern; d) mit einem oder mehreren Waagmeistern. Bei geringeren Hallämtern wird die Function des Waagmeisters mit der des Hall- Verwalters vereinigt oder können beide Functionen dem. Controleur übertragen werden. Die Zollámter werden besetzt: a) mit einem Zoll-Beamten; b) mit einem controlirenden Amtsschreiber. Außerdem wird den Hall-Oberzoll= und Zollämtern die erforderliche Zahl Amts- Afssistenten beigegeben.“ Auch erhält jedes dieser Aemter einen, und die wichtigeren mehrere Zollwarthe. Die Zollstationen werden in der Regel blos mit einem flr besoldeten Zoll-Einnehmer besehbt. Denjenigen Zollstationen jedoch, welche Vorpostirungen von Ober-Zoll= und Zollämtern sind, wird ein Stations-Gehülfe beigegeben. Die Rebenzollstationen werden in der Regel mit Ortsbewohnern gegen den Bezug von Tantiemen oder auonahmsweise gegen fire Remunerationen beseht. Von diesen verschiedenen Categorien der Zoll-Erhebungs-Beamten sind nach höch- ster Entschließung Seiner Königlichen Majestät die Ober-Zoll= und Hall-Oberbe= amten, als Ober-Zoll-Verwalter, zu den Staatsdienern im Sinne der Dienst-Pragmatik zu rechnen, die übrigen Beamten aber, vorbehältlich der besonderen Rechte Einzelner, als widerruflich angestellt zu betrachten. Die Gchalte zerfallen in Standes= und Dienst-Gehalt, wovon nur der erstere bei Versehungen und beziehungsweise Quiesci- rung und Pensionirung in Anschlag kommt. Hienach haben Seine Königliche Majestät, unter Vorbcehalt der Besehung der übrigen Dienst-Categorien, vorläufig folgende Ernennungen gnädigst zu verfügen geruht. - 1) Ober-Zollamts-Bezirk Friederichshafen. a) Ober--Zoll-- und Hallamt Friederichshafen: Ober-Beamter: Ostermeyer, bisher Ob raZoll-Verwalter daselbst. Controleur: Herrmann, biöher Controleur in Ulm. Hall-Verwalter: — —