543 sicht zu handhaben, welche ihm im Verhältnisse zu den Gemeinde-Räthen als Unter- pfands-Behörden überhaupt obliegt. Stuttgart den 8. Mai 1828. Auf Seiner Majestaͤt des Koͤnigs besonderen Befehl: Maucler. · B) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. Privilegium gegen den Nachdruck der Morgen= und Abend-Opfer von Witschcel. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 30. v. M. der Seidel'schen Buchhandlung zu Sulzbach in Baiern ein Privilegium gegen den Nachdruck der neunten vermehrten Ausgabe von Witschels Morgen= und Abend- Opfern auf die Dauer von sechs Jahren in Gnaden verliehen; welches mit Hinwei- sung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1315, Privilegien gegen den Bücher- Nachdruck betreffend, zur Nachachtung bekannt gemacht wird. Stuttgart den 5. Mai 1326. Schmidlin. 2. Des Medicinal-Collegium. Aufnahme von zwei ausübenden Aerzten. Die Dobtoren der Medicin, Franz Anton Gottfried Frölich, von Ellwangen, und Paul Friedrich Schott, von Vaihingen, sind nach erstandenen Prüfungen zur Ausübung der Medicin, und Frölich ist überdieß zur Ausübung der Geburtohülfe er- mächtigt worden. Stuttgart den 5. Mai 1326. Walther. 5. Der Regierung des Jaxt-Kreisec. Schenkung zu Bestreitung der Kosten des Schulhaus-Baues in Herlikesen, O. A. Gmünd. Der katholische Pfarrer Doll zu Herlikofen, Oberamto Gmünd, hat zu Bestreitung der Baukosten des im vorigen Jahre neu erbauten Schulhauses daselbst eine Schen-