428 vom 25. Juli 1823 (Staats- und Reg. Blatt S. 578) vorgezeichneten Form bei dem Ministerium des Innern zu melden. 5) Die Bewerber um die erledigre evangelische Pfarrei Uebär kingen, Dibcese Geißlingen, mit 450 Pfarr-Genossen, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmaäßig bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Das Einkommen ist nach Competenz- Preisen auf 778 fl., nach Normal-Preisen aber auf 839 fl. berechnet, unter welchem die Pfarr-Zehenten auf achtzehn Jahre um jährliche 3y0 fl. verpachtet sind. 4) Die wieder zu beseßende katholische Pfarrstelle in Ahldorf, Oberamts und Dekanats Horb, begreift das Pfarrdorf mit 3814 Pfarr-Genossen, und hat an Güter- Ertrag, Zehenten, Grund-Gefällen, Capital-Zinsen, Besoldungen und Gebähren ein Einkommen von 610 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katho- lischen Kirchenrath zu melden. 5) Die wieder zu besehende katholische Pfarrstelle in Ricdernau, Oberamts und Dekanats Rottenburg, begreift den Pfarrort mit 402 Pfarr-Genossen. Ihr Einkom- men belauft sich an Garten-Ertrag, Capital-Zinsen, Besoldungen und Gebühren auf 68o fl. Die Geistlichen, welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben ihre Eingaben vorschriftmäßig binnen vier Wochen an den kathrlischen Kirchenrath einzuschicken. Berichtigun g. In Nummer 27 des Regierungs= Blatts von 1638, S. 272, Art. 125, erste Linie, ist ansiatt: Art. 122 — zu lesen: Art. 133.