450 Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschliefung vom 4. d. M. den Ober-Revisor Roth von der Ober-Rechnungs-Kammer auf sein Ansuchen, mit Belassung seines Titels und seines bisherigen Gehalts, zum Steuer-Collegium, den Kanzlei-Assistenten Warth vom Finanz-Archiv zur Staats-Casse, den Ober-Revisor Grüb von der Finanz-Kammer in Ludwigsburg auf sein An- suchen zur Ober-Rechnungs-Kammer, den Kanzlei-Assistenten Hopfenstok von der Ober-Rechnungs-Kammer zum Steuer-Collegium versetzt, und ihm die Cataster-Casse übertragen; ferner den Buchhalter Schäffer von der Staats-Casse zum Sekrerär der Ober-Rech- nungs-Kammer ernannt, dagegen . den der Staats-Casse bisher zugetheilten Buchhalter Hauber definitiv bei dersel- ben eingetheilt; den der Ober-Rechnungs-Kammer seither zugetheilten Revisor Tafinger zum Ober-Repisor bei derselben ernannt, auch # den der Ober-Rechnungs-Kammer zugetheilten Ober-Revisor Binder bei der Finanz-Kammer in Ludwigsburg, den der Staars= Haupr-Casse zugetheilten Buchhalter Knapp definitib bei ge- nannter Casse, « den der Finanz-Kammer in Reutlingen zugetheilten Reoisor Klaiber bei der Tinanz-Kammer in Ulm eingetheilt, und den gewesenen Gemeinde-Rechnungs-Revisor Rechfues, von Tuttlingen, als Kanzlei-Assistenten bei dem Revisorat des Steuer-Collegiums angestellt. Ferner haben Seine Königliche Majestäát durch höchste Entschließung vom 9. d. M. den bisher qulescirten Direktor v. Sommer mit Vorbehalt seines Titels, Rangs und Gehalts zum Mitglied der Ober-Rechnungs-Kammer für ein besonderes Geschäft, unbeschadet des dem Ober-Finanzrath v. Frisch ertheilten Rechts als vor- sitender Rath, guädigst ernannt.