Eingangs-Zoll. Sroll. S. Gegenstaͤnde ingangs-Zoll. Ausgangs--Zo F von ffl.)kr. von Ifl. kr. 21 E (Früchte) D) alle Getreid-Gattungen, Weitzen, gegerbter Kern oder Dinkel, Korn oder oder Dinkel, Haber und Wicken. c) Bohneu und Heidekorn (oder Buch- c) Krautköpfe s) Erd ie nen, Kar toffeln) u. Ruͤben « 1) wenn der Scheffel Noggen unter an fl. steht . . 2) wenn er uͤher 11 bis 15 fl. sebt 5) wenn er über 15 fl. steht 8) Baumfruͤchte: 1) alles gemeine frische Land-O Obst, auch gemeine Rüsse 2) gedbrrt und getrocknet 5) feine, frische, im Lande nicht vor- handene, als: Citronen, Kastanien 2— Sp.Etr. 4) feine ausländische, getrocknete, ge- ddrrte, als: Eibeben, Datteln, Fei- gen, 2c. nicht eigens belegte 5) alle in Essig, Wein oder Brannt- wein eingemachte Baumfrüchte 6) alle cundirte, in Honig, Sorup- ober Zucker eingemachte Futter: a) Kräuter für das Bieee Roggen, Gerste, ungegerbter Fesen Laut Beilage A. gleich Gerste. weizen) ch) ween oder Hirse (ungehalie) auch Linsen und Erbsen . . gleich Weiztzen. 100 Stuͤck/ 6 Scheffel 6 — – frei 50 140 1140 5— 640 frei Laut Beilage B. gleich Gerste. gleih Weisen. 100 Stück— frei Scheffel—6 — — 12 Sp. Ctr. ⁊ 67 frei — 63 — — 62 — 6 —7 einspännige Fuhr 6 zweispaͤnnige — 12 mehrspännige 24 1Schubkarren—4 Zu Wasser wird die Ladung eines Fahrzeüges zu so vielen Landfuhren angenommen, Anmerk. als gewöhnlich die verschiedenen Wasser-Fahrzeuge in sich fassen, was sich auch bei andern Artikeln nach Fuhren versteht.