508 Gegenstand der Sportel. (Dispensation.) des für die gleichartigen Geschäfte festgesenten Sportel-Be- trages. Dispen sations-Ertheilungen, in den hier nicht nament- lich ausgedrückten Fälleen Ehe-Sachen. 1) Für Erkenntnisse, wodurch eine Ehe besceden oder fuͤr nichtig erklaͤrt wird 2) Fuͤr die Trennung der Ehe zu Tisch und VBett . Der hoͤchste Betrag von beiderlei Sporteln ist anzu- setzen, wenn das Vermoͤgen der Betheiligten zusam- mengenommen wenigstens auf 12,000 fl. sich belaͤuft. 3) Für die Dispensation von der persdulichen Eischeinuns vor dem Ehegerichte 4) Für die Aufhebung von Che-Verlbnissen. 5) Für Verzichte auf die Klage, o) so lange sie nicht an das Ehegericht gekommen ist p) Für Berzichte, welche nach erfolgter oder eingekom- mener erster Vernehmung des Beklagten bei dem Ehegerichte zu Stande bommen . derjenigen Sporteln, welche fuͤr Erledigung des Pro- cesses durch Urtheil zu bezahlen gewesen waͤren. Ehe-Vertraͤge, s. (Veibringens--) Inventare, Eroͤffnung und Vertraͤge. Erb-Abfertigungs-Verträge, (. Abfertigungs-Verträge. Erbschaften und Vermächtnisse; von solchen, die an Seiten- Verwandte vom dritten und entfernteren Grade und an andere mit dem Erblasser nicht verwandte Personen fallen Sportel-Betrag. fl. kr. 1 30 12 bis 20 — 6 bis 10 — 18 I — 5 — Nichts. ein Drittheil 1 Procent.