Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag. (Trauung.) fl. — In den drei letzten Faͤllen ist der hoͤchste Betrag der Sportel anzusetzen, wenn die nachsuchende Person ein Vermögen von 72,o fl. besitzt. Tuchwalke-Errichtung, s. Mühlen-Errichtung. Urkunden, (mit Ausnahme der Ursprungs-Zeugnisse) für ihre Siegelung, insofern die Urkunde selbst nicht einem Spor- tel--Ansatze fuͤr ihre Ausstellung unterliegt — 12 Urtheile in buͤrgerlichen Rechtsstreitigkeiten: 1) fuͤr ein Urtheil erster Instanz, wenn der Werthl des Streit= Gegenstandes auf 200 fl. oder weniger sich belauft 2 . .. 3 Prorent. wenn derselbe sich auf mehr als osfl belaufe: bis auf 200 fl. 53 — von da an bis auf v5e0% fl. — von da an für jedes weitere roo fl. . 1 — Alle Sachen, welche im Wege des Recurses eder der Ve— rufung von den Gemeinderaͤthen an das Bezirks-Ge- richt gelangen, werden bei Letzterem in Beziehung auf Sportel-Verechnung den Sachen ersier Instanz gleich behandelr. 2) Für ein Erkenntnis zweiter Instanz (erster Appella= tions= Instanz) l bis auf 200 fl. 5 Prorent. von da un bis auf zooo fl. 2 — für jedes weitere roo fl. des Etreitwerthes ! — 5) In der dritten Instanz (zweiter Appellations-Instanz) I bis auf 200 fl. 5 —