Hindernisse, pwelche der Erlernung eines ordentlichen Gewerbes ent- gegen stehen. Stand der Sache im nächstfolgenden zweiten, dritten und vierten Jahr. Bemerkungen. im zweiten Jahr steht noch in der Lehre, im dritten Jahr ebenso, vierten Jahr der Sohn befindet sich seit Jahr als Schustergeselle auf der Wan- derschaft. im Biher fehlte es aneinem Lehrmeister, der den Hirsch gegen ein geringes Lehrgeld in die Lehre nehmen will. zweiten Jahr ist nummehr als Bauern-Junge bei dem Bauern Martin Mozer Den 1½6. Januar 1829 wurde vondem Oberamt dem Schultheißen-Amt auf- gegeben, daß Hirsch beieinem Bauern dahier ohne Lehrgeld auf fünf in Hochberg in die Lehre gebracht Jahre untergebracht, dritten Jahr ist noch Bauern-Junge, vierten Jahr ebenso. werde, und darüber nach sechs Wochen wieder zu berichten. angelan gutem Willen es Vaters und Mangel uin einem Lehrmeister, fselcher den Sohn ohne Lehrgeld aufnähme. zweiten Jahr ist noch keinem Gewerbe be- stimmt, dritten Jahr steht nun seit einem Monat bei dem Saifensieder Carl Mollwiß in Mergentheim gegen ein aus der israclitischen Central-Casse bezahltes Lehrgeld von 50 fl. auf drei Jahre in der Lehre, im vierten Jahr ist noch in der Lehre. Zur Beglaubigung: " Der Kanzlei-Direktor des K. Minisierium des Innern: Den 16. Januar 1329. Die Meister des Saifensieder= und des Sailer-Handwerbs oberamtlich auf- gefordert, den Abraham Rothschild mit verlängerter Lehrzeit in die Lehre zu nehmen. Diese Aufforderung hatte beinen Er- folg. Am 20. Mai 1830. Nach Maßgabe einco Erlasses der Kreis-Regierung eine bffentliche Auf- forderung unter Zusicherung eines Lehrgelds von 50 fl. erlassen. Kach einem Schreiben des Oberamts Mergentheim will Saifensieder Carl Mollwis allda den Rothschild in die Lehre nehmen, weßhalb dem Schult- heißen-Amt das Erforderliche aufge, geben wurde. Roth.