Hindernisse, welche der Erlernung eines ardentlichen Gewerbes ent- gegen stehen. Stand der Sache im nächsifsolgenden zweiten, dritten und vierten Jahr. Bemerkungen. #im im zweiten Jahr steht noch in der Lehre, im dritten Jahr ebenso, vierten Jahr der Sohn befindet sich seit Jahr als Schustergeselle auf der Wan- derschaft. Biöaher fehlte es an einem tvehrmeister, der den Girsch gegen ein geringes Lehrgeld in die Lehre nehmen will. zweiten Jahr ist nunmehr als Bauern-Junge Oberamt den Schultheißen-Amt auf- bei dem Bauern Martin Mozer dahier ohne Lehrgeld auf fünf Jahre untergebracht, dritten Jahr ist noch Bauern-Junge, vierten Jahr ebenso. Den 16. Januar 1829 wurde vondem gegeben, daß Hirsch bei einem Bauern in Hochberg in die Lehre gebracht werde, und darüber nach sechs Wochen wieder zu berichten. Nangelangutem Willen es Vaters und Mangel n einem Lehrmeister, elcher den Sohn ohne Lehrgeld aufnaͤhme. zweiten Jahr ist noch keinem Gewerbe be- stimmt, dritten Jahr steht nun seit einem Monat bei dem Saifensieder Carl Mollwiß in Mergentheim gegen ein aus der israelitischen Central-Casse bezahltes Lehrgeld von 50 fl. auf drei Jahre in der Lehre, im vierten Jahr isi noch in der Lehre. 7. Den 16. Januar 1329. Die Meister des Saifensieder= und des Sailer-Handwerbs oberamtlich auf- gefordert, den Abraham Rothschild mit verlängerter Lehrzeit in die Lehre zu nehmen. Diese Aufforderung hatte beinen Er- folg. Am 20. Mai 183o. Nach Maßgabe eines Erlasses der Kreis-Regierung eine dffentliche Auf- forderung unter Zusicherung einco Lehrgelds von 50 fl. erlassen. Nach einem Schreiben des Oberamts Mergentheim will Saifensieder Carl Mollwik allda den Rothschild in die Lehre nehmen, weßhalb dem Schult- heißen-Amt das Erforderliche aufge, geben wurde. 1