649.— Nro. 54. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Donnerstag, den 21. August 1828. In halt. , RöuiglichsedettaratiomdiestaatsrechtlichenVerhältnissedesgräflichenHausesKönigseggsvlulendus betreffend. Königliche Deklaratidon, die sigatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Königsegg-Aulendorf betreffend. Wilhelm, don Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg. Thun kund und fuͤgen hiermit zu wissen, daß, nachdem bei Uns der Graf Franz von Koͤnigsegg-Aulendorf wegen der in der Beilage bezeichneten, in Unserem Koͤnigreiche gelegenen Vesitzungen, unter Berufung auf den 24. Artibel der deutschen Bundes-Abte, um Feststellung seiner staatsrechtlichen Verhältnisse, für sich und sein gräfliches Haus, nachgesucht hat, Wir, nach gepflogenen Verhandlungen mit dem bevollmächtigten Abgeordneten desselben und nach Anhörung Unseres Geheimen Raths, beschlossen haben und verordnen, daß nachfolgende Besiimmungen den bleiben- den Rechtozustand des Grafen bilden sollen :