722 II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Ministerlum. Wohnstz-Veränderung eines Rechts, Consulenten. Da der Rechts-Consulent Hardegg zu Mergentheim seinen Wohnsis von da nach Ludwigsburg verleg“ hat, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart den 20. September 1828. Maucler. B) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern: Privilegium gegen den Nachdruck verschiedener bei dem Buchhändler Enslin in Berlin erscheinenden Schriften. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom :r. d. M. dem Buchhändler Euslin zu Berlin cin Privilegium gegen den Nachdruck für folgende, in seinem Verlage erscheinende Schriften: 1) theoretisch-praktisches Handbuch der Lehre von den Brüchen und Verrenkungen der Knochen von Dr. Richter, zweite, wesentlich verbesserte und vermehrte Ausgabe, 2) theoretisch-praktisches Handbuch der Chirurgie, mit Einschluß der (#philitischen und Augenkrankheiten von Dr. Rust, 12 Theile, 5) llomiliarinm patristicum, ed. Lud. Pelt et II. Rheinwald, 6. Fasc. 4) Homiliensammlung aus den sechs ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche, herausgegeben von Ludw. Pelt und H. Rheinwald, 6. Hefte, auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen geruht; welches, mit Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815 in Betreff der Privilegien gegen den Bücher- Nachdruck, zur Nachachtung bekannt gemacht wird. Stuttgart den 25. September 183#6. # " Schmidlin.