725 karen zu bestimmenden Anschlag zu ersetzen, widrigenfalls der Entlehner gerichtlich be- langt wird, und bis zu Erledigung der Sache von der Benutzung der Bibliothek aus- geschlossen bleibt. Der Entlehner hat sich bei Ausstellung des Legscheins zu uͤberzeugen, daß er das Buch unbeschaͤdigt erhalten habe. 1 Wer für eine andere Person Bürgschaft leistet, wird in jeder Hinsicht als S. lbst- Entlehner behandelt. Der Regreß #n den, für welchen er sich verbürgt hat, wird lediglich als seine Privatsache angesehen. S. 9. Auf auswärrige, durch besondere Erlaubniß des K. Ministeriums des Innern zu Benutzung der K. öfsentlichen Bibliothek berechtigte Personen sind die Bestim- mungen der #9. 2, 3 und 4 nicht anwendbar. Dagegen haben diese jedes entlehnte Vuch auf den dafür zu bestimmenden Termin, und wenn die Bibliothek es wegen Collision verlangt, auch vom Ablaufe der sechsten Woche an ungesckumt zurückzuschicken, und nah den §#.#:, 5, 6, 7 u. 8 sich gleichfalls zu achten. Stuttgart den 20. September 182#6. Kielmeyper. Denst-Erletgungen. 1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Unter-Ensingen, Dis- cese Nürtingen, welche 653 Pfarr-Genossen zihlt, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschrifremäßig zu melden. Das Einkommen der Marrei ist, mit Ausschluß eines bestrinenen Obstzehnten, dessen anderweitige Verwendumg man sich vorbehält, auf 735 fl. nach Competenz= und 918 fl. nach Etats-Preisen be- rechnet, und der größte Theil der Zehuten ist auf 9 Jahre verpachtet.