8 Eingangs-Zoll. - S Gegenstaͤnde. gangs-Zoll. Ausgangs-Zell. r#aor vom (fl.r.. vom ffl Fx. (Fruchte M apfel (Erdbirnen, Kartoffeln) und Ruͤben: 1) wenn a Scheffel Roggen unter 11 fl. st « Scheffel — 6 frei 2) wenn n blber 11 bis . steht. — 38cheffel. 6 5) wenn er über 15 fl. stehtt. frei — – 68) Baumfrüchte: 1) alles gemeine frische Landobot, auch gemeine Rüsse Sp.Ctr.0 frei 2) geddrrt und hetrocknet ... — 140 frei 5) feine frische, im Lande nicht vorhan= dene, als: Citronen, Kastanien 2c. — 140 Sp.Ctr. 64 4) feine auslaͤndische getrocknete, ge- doͤrrte, als: Cibeben, Datteln, Fei- gen, nicht eigens belegte — 5— — 83 5) alle in Essig, Wein oder Brannt—- wein eingemachten Baumfruͤchte — 6% — frei 6) alle kandirten, in Honig, Syrup oder Zucker eingemachten — 20|— — — 67 161 Futter: : a) Kraͤuter für das Vieh frei einspännige Fuhr 6 zweispännige — 11 mehrspännige —24 : Schubkarren — 11 Aumerk. Zu Wasser wird die Ladung eines Fahrzeuges zu so vielen Landfuhren angenom- men, als gewöhnlich dic verschiedenen Wasser-Fahrzeuge in sich fassen, was sich auch bei andern Artikeln nach Fuhren versteht. b) Haber, den Frachtführer für ihre Pferde mit sich nehmen: 1) 2 Metßen für : Pferd frei frei 2) uͤber 2 Metzen . nach Beilage A. nach Veilage B. 165 Galanterie-Waaren, alle, worunter nicht allein Gold und Silber, dann alle vergol- deten und versilberten Waaren verstanden werden, sondern überhaupt alle Waaren, die im Galanterie-Waaren= Handel unter- einander vorkommen, wenn guch ein oder 1