fuͤr das Jahr 18 Gemeinde . . . .. Befreiungsgründe, welche geltend ge- Bemerkungen, Berichtigung macht werden. welche die aufzeichnende Be- der Lisic durch das 1) Anführung des Befreiungsgrundes - börde zu machen findct. Oberamt. (nach F. 15 der Insiruktion). 7 2) Bemerkungen dee Oberamts. 5. 6. . g8. l I — — Luntz lasen, wird durch Horszontal-Linlen in pier gleiche Theile getheilt; 3) die Vertikal-#Linie zwischen der Aten und erden können.