34 bebräischer oder talmud-rabbinischer Sprache bei den Justiz-Stellen einkommenden Urkunden aufgestellt worden ist, so werden sämtliche Gerichts -Stellen hieoon mit dem Anfügen in Kenntniß gesetzt, daß wegen der dicsfälligen Geschäfts-Behandlung diesel- ben Vorschriften, welche durch die Ministerial-Verfügung vom 35. Januar 18332 (Reg. Blatt S. z2co) ertheilt worden sind, mit der Ausnahme eintreten, daß die betreffenden Urkunden, anstatt an die Kanzlei-Direktion des K. Justiz-Ministerium an die des K. Gerichtshofs in Ellwangen einzuschicken sind. Stuttgart den 31. Januar 1829. Sür den Minister: v. Otto. B) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend das Formular zu Patenten für Hausirhändler und andere herumziehende Gewerbleute. Aus Veranlassung der Bestimmungen der allgemeinen Gewerbe-Ordnung und der Instruction vom 8. Juni v. J. über den Haufirhandel und die sonstigen herumziehenden Gewerbe find einige Abänderungen in dem von den Hof= und Kanzlei-Buchdruckern Gebrüdern Mäntler dahier verlegten Formular der zur Ausübung jener Gewerbe erforderlichen Patente getroffen worden. Hievon werden die Bezirks-Polizeiämter mit dem Auftrag benachrichtigt, sich zur Ausstellung dieser Patente fortan des neuen ver- änderten Formulars zu bedienen; jedoch können die bei den Bezirksämtern etwa vor- räthigen Eremplare des älteren Formulars zuvor verwendet werden. Stuttgart den 19. Januar 13-29. Schmidlin. 2. Des Medicinal-Collegium. Aufnahme von zwei ausübenden Aerzten. Der Doktor der Medicin und Chirurgie, Franz Joseph König, von Pfüärrich, Oberamts Wangen, und der Candidat der Medicin, Carl Heinrich Rösch, von Schorn-