08 tokoll erklaͤrt, auch den .. . .. ersucht, die Aechtheit diesar meiner Vuͤrg- schafts-Verschreibung zu Vewirkung eines allgemeinen Vorzugsrechts auf meinem Vermögen für die K. Staars-Casse noch besonders zu beurbunden.“ Das beizufügende Zeugniß der Unterrfands= oder Gerichts-Behdrde Nro. und in den Formularen Lit. A. B. C und Nro. 2 und 3 in den Formularen Lit. D und E ist sodann dahin abzuändern: „Wir die unterzeichneten Mitglieder des — zu — beurkunden hiemit, daß die Ehefrau auf die in der Cautions-Urkunde bemerkte Weise laut Gerichts- (Unterpfands-) Protokolls S. — sich für die ganze Schuld verbindlich ge- macht hat.“ Stuttgart den 10. Februar 1829. Varnbüler. 4) Verfügung, die Berechnung der Wccise bei Erbschafts-Theilungen und Vermögens-Uebergaben betreffend. Um den hin und wieder Statt sindenden Ungleichheiten in Berechnung der Accise- Schuldigkeiten bei Erbschafts-Theilungen und Vermögens-Uebergaben für die Zubunft vorzubeugen, findet sich das Finanz-Ministerium zu folgender Erläuterung des Accise- Gesebes vom Jahre 1824 veranlaßt. Nach dem §.1 des Accise-Gesehes ruht die Accise auf dem verkaufs= oder tausch- weisen Umsaße der im §. des Gesebßes genannten Gegenstände oder deren Anweisung an Zahlungs Statt. Nach diesem allgemeinen Grundsatze nimmt das Geseh in dem F.3 alles dasje- nige von der Accise-Abgabe aus, was durch andere Rechtsgeschäfte, als z. B. durch Erbschaft, Vermogens-Uebergabe, Vermächtniß, Schenkung, Heirathsgut 2c. von einem Besißer auf den andern übergeht und befreit namentlich im &. 11 diejenige Summe von der Accise-Abgabe, welche bei einem Kaufe, einem Contracte, bei Vermögens- Uebergaben rc. als Heirathsgut abgezogen werden darf. Hienach kann eine Accise-Berechnung bei Erbschssts-Theilungen und Vermögens- Uebergaben nur dann Statt finden, wenn außer der eigentlichen Erbschafts-Theilung noch weitere Rechtsgeschäfte entweder a) zwischen den Erben 2c. unter sich oder b) mit dritten Personen Statt sinden.