75 K5. Spoktel-Ansätze und Controle-Verzeichniß bei den höhern Behörden. Bei den Ministerien und den Landes-Collegien, in so weit ihnen nach +. 1 der Sportel-Ansat zubommrt, wird sogleich bei der Entscheidung oder Erledigung des Falls auch die Sportel angeset und der Ansaß in das Concept der Ausfertigung aufge- nommen, wofür der Expedient verantwortlich ist. Die Sportel wird daher zugleich mit der Verfügung an die Amts-Stelle zur Erhebung ausgeschrieben, welche die Ver- fügung zu eröffnen oder zu vollziehen hat. Ihr Betrag wird auf der rechten Seite der Auofertigung beigesetzt. Zur Controlirung der Sportel-Erhebung wird bei jedem Ministerium und Landes- Collegium ein Eanzlei-Beamter aufgestellt, welchem obliegt, über sämtliche an die Amts-Stellen ausgeschriebene Sporteln ein nach Aemtern abgetheiltes Verzeichniß nach dem Formular LI#it. A fortlaufend zu führen. Es ist ihm zu diesem Ende von dem expedirenden Sekretär die den Sportel= Ansaß enthaltende Verfügung mitzutheilen und von ihm sodann der Eintrag in das Verzeichniß (Formular L#it. A) beizuseben. Nur wenn dieser Eintrag bescheint ist, darf eine Concept-Ausfertigung bei der Registratur niedergelegt werden. Diese Sportel-Verzeichnisse umfassen je den Zeitraum eines Etats-Jahrs; damit aber den Bezirks-Aemtern die erforderliche Zeit zur Erhebung und zum Abschluß ihrer Rechnungen übrig bleibe, so werden sie je am 31. Mai geschlossen, so daß die im Mo- nat Juni anfallenden Sporteln in das neue Etats-Jahr übergehen und zur Erhebung und Verrechnung in diesem ausdrüklich ausgeschrieben werden. Aus diesem Verzeichnisse übergibt der controlirende Beamte je am 1. September, 1. December, 1. März und 1. Junie einen speciellen Auszug an die der erhebenden Stelle zunächst vorgesetzte Behörde, da- mit diese eine sichere Grundlage zur Prüfung der vierteljährigen Sportel-Rechnung der Stelle erhält.