85 . 24. Kosten der Stempelungs-Erfordernisse und der Lithographirung der Sportel-Jeichen. Die Kosten der Anschaffung der Stempel, des Papiers cc., so wie die Lithogra- phirungs-Kosten der Sportel-Zeichen sind auf den Sportel-Ertrag des Cameral-Amts der Kreis-Stadt zur Zahlung anzuweisen. g. 25. Anfangs-Termin der Anwendung vorstehender Bestimmungen. Die fuͤr das Sportel-Rechnungswesen in vorstehender Instruktion enthaltenen Be- stimmungen werden erstmals in den vom 1. März — 31. Mai 1329 abzulegenden Rechnungen angewendet. Stuttgart den 21. Februar 1329. Maucler. Beroldingen. Schmidlin. Franquemont. Varnbüler.