105 Von den Pruͤfungs-Candidaten, welche sich Montag den 35. März Vormittags 9 Uhr in der Kanzlei des Kriegs-Ministeriums persönlich anzumelden haben, sind vierzehen Tage vor diesem Termin folgende Urkunden an dasselbe einzusenden: 1) ein Taufschein zur Nachweisung, daß sie das sechszehente Lebens-Jahr zurück- gelegt und das achtzehente noch nicht angetreten haben; 2) Zeugnisse ihrer bisherigen Lehrer über ihre Kenntnisse und strtliches Verhal- ten; nur ausnahmsweise werden Jünglinge von unverkennbarer frühzeitiger körperlichen und vorzüglich geistigen Entwickelung schon nach zurückgelegtem fünfzehenten Jahre zur Prüfung zugelassen; 3) ein ärztliches Zeugniß, daß sie einen gesunden und fehlerfreien Körperbau haben; 7) eine Urkunde, daß ihnen eine jährliche Zulage von wenigstens r50 fl. abge- reicht werden könne. Zugleich werden die Anforderungen, welche in wissenschaftlicher Hinsicht an die Bewerber um die Aufnahme in die Offiziers-Bildungs-Anstalt bei der Prüfung ge- macht werden, hiemit in Folgendem aufs Neue bekannt gemacht: A. Religion. Kenntniß der Hauptsäte der natürlichen und positiven Religion und ihrer Beweise. B. Deutsche Sprache- a) Bekanntschaft mit den allgemeinen Begrifsen der reinen Sprach-Lehre; b) schriftliche Bearbeitung eines gegebenen Thema, ohne Fehler gegen die Orthographie, gegen die Richtigkeit der Sprache, der Wort= und Sat- Verbindung. C. Französische Sprache. a) Bekanntschaft mit den Regeln der Sprachlehre; b) richtige Uebersetzung jeder historischen Schrift; Tc) Uebung im Ueberseten aus dem Deutschen ins Franzöfische; d) einige Uebung im Sprechen, mit besonderer Rücksicht auf ven Diglekr.