109 C) Des Departements der Finanzen: Des Finanz-Ministertum. Bekanntmachung, betreffend die Einweisung der Khniglich Gräflich Königsegg-Aulendorbschen. Forst-Behbrden. In Gemsheit der Königlichen Declaration vom 6. August 1828, die staatsrecht- lichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Königsegg-Aulendorf betreffend, 99. 44 — 51 (Reg. Blatt S. 649) sind, nach erfolgter Verpflichtung, am 15. v. M.: e) der für die Ausübung der Forst-Gerichtsbarkcit bestimmte Königlich Gräfliche Amtmann Prielmaper zu Aulendorf, und b) der zu Ausübung der Forst= und Jagd-Polizei und Forst-Verwaltung er- nannte und als befähigt erkannte Königlich Gräfliche Forst-Verwalter Eckard zu HKonigseggwald, in ihre dießfälligen Dienst-Verrichtungen eingewiesen worden. Stuttgart den 14. Februar 1329. Varnbüler. Dienst-Erledigungen. 1) Da der Gerichts-RNotar Faulhaber in Tettnang durch höchste Entschließung vom 16. Februar d. J. in den Ruhestand verseht worden ist, so werden die Bewerber um das hiedurch in Erledigung gekommene Gerichts-Notariat aufgefordert, sich inner- h Ub drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ulm zu melden. 2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Brettach, Didzese Neu- enstadt, welche goo Pfarr-Genossen zählt, und mit einem Einkommen von 645 fl. nach Normal-Preißen verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Flözlingen, Dioͤzese Ba- lingen, mit 615 Pfarr-Genossen und einem Einkommen von 593 fl. nach den neuesten Normal-Preißen, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem evangeli- schen Conf'storium zu melden.