129 Nro. 11. Regierungs-Blatt Koͤnigreich Wuͤrttemberg. —m— —m—— Donnerstag, den 12. Maͤrz 1829. — — Inbalt. Koͤnigl. Dekrete. Bewilligung zu Aunahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. Verfuͤgungen der Departements. Den Vruͤfungs:-Cermin fuͤr die Zoͤglinge des Schulstandes betreffend. — Milde Stiftung des verstorbenen Pfarrers Boͤhrer in Essenhausen. — Verfuͤgung, betreffend den Ein- gangs-Zoll von dem für Naffinerien eingehenden rohen Jucker. Dienst= Erleblgung. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Bewilligung zu Annahme eines seemden Ordens. Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekret vom 4. d. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Oberst-Lieurenant v. Hügel, Bataillons-Commandanten im ersten Infanterie-Regiment, auf sein Ansuchen die Erlaubniß ertheilt, das von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehene Ritterkreuz des Leopold-Ordens anzu- nehmen und zu tragen.