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Nro. 11. 
Regierungs-Blatt 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
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Donnerstag, den 12. Maͤrz 1829. 
  
  
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Inbalt. 
Koͤnigl. Dekrete. Bewilligung zu Aunahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfuͤgungen der Departements. Den Vruͤfungs:-Cermin fuͤr die Zoͤglinge des Schulstandes betreffend. 
— Milde Stiftung des verstorbenen Pfarrers Boͤhrer in Essenhausen. — Verfuͤgung, betreffend den Ein- 
gangs-Zoll von dem für Naffinerien eingehenden rohen Jucker. 
Dienst= Erleblgung. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zu Annahme eines seemden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekret vom 4. d. M. an 
den Ordens-Vice-Kanzler, dem Oberst-Lieurenant v. Hügel, Bataillons-Commandanten 
im ersten Infanterie-Regiment, auf sein Ansuchen die Erlaubniß ertheilt, das von des 
Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehene Ritterkreuz des Leopold-Ordens anzu- 
nehmen und zu tragen.