131 sigen Prüfung unterwerfen können. In Beziehung auf die Vorkenntnisse, welche die Zulasfung zum deutschen Schulstande bedingen, so wie auf die Bedingungen der Aufnah= we in das Seminar wird auf die Verordnungen von 2. Juli 1325 (Reg. Blatt Nro. 29) und vom 19. December 73:6 (Reg. Blatt Rro. 51) hingewiesen, so wie- namentlich da- rauf aufmerkfam gemachr, daß jeder das fünfzehente Lobensjahr zurückgelegt haben muß. Sämtliche Dekanat= und Pfarr-Aemter werden hiemit augewiesen, nicht nur dafür besorgt zu seyn, daß die Birtschriften um Zulassung zum Schulstand, wie um Aufnahme in das Seminar unter genauer Beobachtung der vorgeschriebenen Form un- sehlbar im Monat März bei dem K. Consistorium einlausen, indem späterhin jede Bitte dieser Art ohne Wirkung bleibt, sondern auch die genannten Prüfungs-Tage den in ihrem Bezirk befindlichen Bittstellern genau und mit dem Anhang bekannt zu machen, daß sie, ohne auf besondere Erlasse zu warten, sich den Tag vor den fesige- seczten Terminen in Eßlingen einzufinden und der gesehlichen Prüfung zu unterwerfen haben, von deren Erfolg erst die Entscheidung ihrer Bitte abhängt. Wer diese Prü- sungo-Termine versäumt, wird für dieses Jahr uscht mehr zugelassen. Ein Jeder hat die Zeugnisse der Schul-Conferenz-Direktoren über seine Fähigkeit dem Seminar- Rektorat vorzulegen. Stuttgart den 3y. Februar 1829. Waͤchter. 2. Der Regierung des Donau-Kreises. Milde Stifrung des verstorbenen Pfarrers Böhrer in Essenhausen. Der am 35. Juli 1828 verstorbene katholische Pfarrer Joseph Böhrer in Essen- hausen, O.A. Ravensburg, hat durch Testament, neben einem besonderen Vermächtniß von too fl. für die Orts-Schule, die dortige Kirchen-Fabrik zur Universal-Erbin seines Vermögens im Betrag von 269/ fl. eingeseßt. Zum ehrenden Andenken des Verstorbenen wird diese edle Handlung hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Ulm den 20. Februar 1329. Holzschuher.