132 B) Des Departements der Finanzen: Des Finanz= Ministerium. Verfügung, betreffend den Eingangs-Zoll von dem für Raffinerien elngehenden rohen Jucker. Seine Königliche Majestät haben auf den Grund des §. 27 der Vereins- Zoll-Ordnung, und im Einverständniß mit der Krone Baiern gnädigst verfügt, daß vom 15. des laufenden Monats anfangend der Eingangs-Zoll von dem für Raffinerien eingehenden rohen Zucker 1) in Kisten oder Fässern verpactk fl. 30 kr. für 1 Sporco-Centner und 2) in Säcken oder Ballen verpack . 3 fl. 40 kr. für 2 Sporco-Centner betragen soll; welches hiemit zur allgemeinen Nachachtung verkündet wird. Stuttgart den 7. März 1829. Varnbäler. Dienst-Erledigung. Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Sulz, Dorf, Diözese Na- gold, mit 772 Pfarr-Genossen und einem Einkommen von 62) fl. nach den neuesten Normal-Preisen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.