137 Krankhrit keine Sicherheit mehr gewährt; so bleibt dem Medicinal-Collegium worbehalten, bei dem Ministerium des Innern nach Befinden der Umstände nöthigenfalls auf eine militärische Sperre der ganzen von der Seuche ergriffe- nen Gemeinde den Antrag zu stellen. 10) Die Bezirks-Polizei-Aemter haben sich von Amtswegen zu überzeugen, daß vorstehende Bestimmungen durch die Orts-Polizei-Behörden, die Oberamts- rund die Impf-Aerzte nach ihrem ganzen Umfange vollzogen werden, auch von ihrer Seite bei jeder Veranlassung auf das Thätigste mitzuwirken, daß der Zweck, die Weiterverbreitung der Menschen-Pocken zu verhindern, nach Mög- lichkeit erreicht, und namentlich die Rothwendigkeit einer milirckrischen Sperre ganzer Gemeinden auf jede Weise beseitigt werde. Ueber die Vollziehung der gegenwärtigen Berordnung und über den Erfolg der- selben haben die Bezirksämter nach Verlauf der nächsten sechs Wochen an das König- liche Medicinal-Collegium zu berichten, welches sofort das Ergebniß Unserm Mini- sterium des Innern zur weiteren Verfügung vorzulegen hat. Stuttgart den 11. März 1329. Wilhelim. Der Minister des Fnnern: von Schmidlin. Auf Befehl des Königs: .Der Staats-Sekretär, Vellnagel. 38) Dienst-Nachricht. Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom :1. d. M. die erledigte Lehrstelle der vierten Classe am mittleren Gymnasium zu Stuttgart dem bioher an der dritten Elasse desselben angestellten Präzeptor Keim mit dem hiemit verbundenen Titel eines Ober-Prazeptors gnädigst verliehen.