152 durch hoͤchste Entschließung vom 26. v. M. an dem land- und forstwirthschaftlichen Institut zu Hohenheim den seitherigen Cassier Volz zum ersten ordentlichen Lehrer der Landwirthschaft, den seither provisorischen Forstlehrer Gwinner zum wirklichen Professor der Forst= und Jagd-Wissenschaft, den bisherigen Buchhalter Oppel zum Instituts-Cassier zu ernennen, und dem neu ernannten Professor Volz den Titel und Rang eines K. Hofraths zu verleihen geruht. # Sodam haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 3o0. v. M. den Referendär erster Classe, Adolph Peiel, von Marbach, in die Zahl der Rechts- Consulenten aufzunehmen geruht. — Derselbe Dat Marbach zu seinem Wohnsitze ge- wählt. Vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. find 6 der Hauptmann zweiter Elasse, v. Finckh, und der Unterlieutenant v. Podevils, vom fünften Infanterie-Regiment, dem General-Quartiermeister-Stab als aufsichtführende Offiziere bei der Offiziers= Bildungs-Anstalt zugegeben worden. olge dieser anderwärtigen Verwendung wurden vermöge höchsten Dekreis 2. d. M. der Oberlieutenant des siebenten Regiments, Leuze, zum Hauptmann zweiter Classe im fuͤnften Regiment ernannt, der Oberlieutenant des siebenten Regiments, v. Greiff, als Schuͤtzen-Offizier zum fuͤnfien Regiment versetzt, und die Unterlieutenants v. Starckloff, des dritten, und König, des sechsten Infanterie-Regiments, zu Oberlieutenagnts, ersterer bei dem bisherigen, leßterer bei dem siebenten Regiment befördert.