160 II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Ministerium. Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. Da der Rechts-Consulent Bauder zu Stuttgart nunmehr Gôppingen zu sei- nem Wohnsitze gewählt hat, so wird solches hiemit zu öffentlicher Kenntniß gebracht. Stuttgart den 3. April 1829. Maucler. 8) Des Departements des Innern: 1. Des katholischen Kirchenraths. Die Aufnahme katholischer Schulamts= Candidaten betreffend. Unter Beziehung auf die Vorschrift vom #2. März 2625 (Reg. Blatt S. 163) und auf die Verfügung vom 14. Februar d. J. (Reg. Blatt S. 104) wird nachtráglich bebannt gemacht, daß alle diejenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen Schullehrer= Stande zu widmen gedenken, und mit dem 31. December v. J. das vierzehnte Lebens- Jahr vollendet haben, sich zur Aufnahme unter die Schulamts-Candidaten melden dür- sen, worauf dieselben, wenn sie die Vorprüfung ihrer Anlagen und Vorkenntnisse mit Erfolg erstehen, die vorläufige Zusicherung der Aufnahme jedoch in Gemaßheit der Vorschrift vom 15. Jannar 1325 (Reg. Blatt S. 22) mit dem Anfügen erhalten wer- den, daß sie erst nach zurückgelegtem siebenzehnten Jahre in das Schullehrer-Seminar zu Gmünd oder in ein Privat-Schullehrer-Seminar aufgenommen werden können. Stuttgart den 2. April 1829. Camerer. 2. Des Canzleramts der Universität Tübingen. Bekanntmachung der Vorlesungen, welche von den öffentlichen und Privat-Lehrern der Univerfltär für das nächste Sommer, Halbjahr angekündigt sind, Philosophische Wissenschaften. Logik mit Encyklopädie der philosophischen Wissenschaften trägt Prof. Sigwart von 11—12 Uhr vor; ·