174 setzten Frist uͤbergeben haben, werden hierdurch benachrichtigt, daß in dem Monate Mai d. J. ihre Prüfung bei dem K. Ober-Tribunal vorgenommen werden wird, und sie dabei in zwei Abtheilungen zu erscheinen haben. Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: Müller, Bunz, Schall, Düxr und Waaser; die zweite Abtheilung aus den Referendären: Süskind, Camerer, Eble und Freiherr v. Reischach. Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am Dienstag den 12., die der zweiten am Dienstag den 19. Mai d. J. in Stuttgart sich einzufinden, und beziehungsweise an den bezeichneten Tagen (Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der Kanzlei des Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbsi die weitere Anweisung zu erhalten. Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar ebenfalls zugelassenen, hievor aber niche genannten Referendäre, welche ihre Probe-Arbeiten binnen der anberaumten Frist nicht eingereicht haben, werden hiemit dem angedrohten Präjudiz gemäß von dieser Semester-Prüfung ausgeschlossen, und auf die nächste verwiesen. Stuttgart den 20. April 1829. Für den Minister: Schwab. B) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. Verfügung, die Revision der Klassen-Eintheilung der Gemeinden betreffend. Seine Königliche Majestät haben Sich über die Frags: unter welchen Voraussesungen die in Folge des Verwaltungs-Edikts K.2: vollzogene Klassen-Eintheilung der Gemeinden einer Abänderung unterliegen könne? Cneerthänigsten Vortrag erstatten lassen, und hierauf durch höchte Entschließung vom 9. Februar d. J. Folgendes verordnet: 1) Wenn und so oft eine Gemeinde durch eine Aenderung in der bestehenden Be- zirks-Eintheilung der Gemeinden eine die höchste Normal-Zahl ihrer bisherigen