205 Nro. 20. Regierungs- Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. ..——————————————— Mittwoch, den 20. Mai 1820. ——.———————.—————————————————— Inhalt. Koͤnigl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend das gegen die mittelbar gewordenen graͤflichen Häuser zu le: obachtende Kanzlei-Ceremoniel. — Ordens-Verleihung. — Dienst: Nachrichten. Verfügungen der Departements. Wohusis-Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Verleihung der goldenen Verdienst-Medaille an den Schultheiben Hespelt zu Unterkessach. — Die Concurs-Prüzung der evangelischen Schulmeister, Provisoren und Schul-Incivienten am 1., 11. und 15. Juni d. J. betresfend. Termin zur Prüfung für die Aufnahme in das katholische Schullehrer-Seminar zu Gmund. Oienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung, betreffend das gegen die mittelbar gewordenen gräflichen Häuser zu brobachtende Kanzlei-Ceremoniel. Wilhelm, don Gottes Gnaden König von Wuürttemberg. In vorangegangenen, über die staatsrechtlichen Verhältnisse mittelbar gewordener gräflicher Häuser erlassenen, besonderen Erklärungen haben Wir Unsd vorbehalten, nähere Bestimmungen über ein der Ebenbürtigkeit solcher gräflichen Häuser angemesse- nes Kanzlei-Ceremoniel im Allgemeinen zu treffen, und denselben insbesondere das Prädikat „Erlaucht“ zu gewähren, insofern dasselbe von den übrigen zum deutschen