284 IV. das Zeugniß dritter Classe, dritter Abtheilung: Hellmuth Ludwig v. Plessen, von Osterholz, Oberamts Ludwigsburg. August Zuͤrner, von Flein, Oberamts Heilbronn. Stuttgart den 10. Juli 1829. Maucler. b) Die Bestellung von fünf geprüften Rechts-Candidaten zu Reserendären zweiter Elasse betreffend. Von denjenigen sechs Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Verfügung die erste Dienstprüfung genügend erstanden haben, sind zu Aeferendären zweiter Elasse fünf ihrem Ansuchen gemäß bestellt, und für die erste Hälfte ihres Dienstprobe-Iahres den K. Gerichtshöfen nachstehendermaßen zugetheilt worden: I. dem K. Cerichtshose zu Eßlingen: 1) Mögling, 2) Wilhelm v. Plessen; II. dem K. Gerichtshofe zu Tübingen: Hellmuth v. Plessen; III. dem K. Gerichtöhofe zu Ellwangen: Speidel; IV. dem K. Gerichtshofe zu Ulm: Kolb. Die vorbenannten Reserendare haben sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichts- höfen unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den lebtern wird die ge- wöhnliche Anzeige von der Statt gehabten Beridigung gewärtigt. Stuttgart den 10. Juli 1329. Maucler. :) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. Bekanntmachnug, betreffend die Skempelung des Gebrauchs-Formulars für die Dienstbücher und Wander, Urkunden der Schäfer. Da nach Maßgabe des Art. 46 des allgemeinen Sportel-Gesetzes vom 35. Juni 1323 die Anordnung getroffen worden ist, daß die Sportel-Erhebung von den Dienst-