* 343 Die Spezial-Rechner (Regiments-Quartiermeister, Arsenal-Commissäre, Spital= und Kasernen-Verwaiter legen über alle, auf Legitimation des Ministers von der Ober-Kriegs-Casse erhaltenem Gelder Rechnung gegen das Kriegs-Ministerium ab. Diese Rechnungen werden nach vorheriger Prüfung und Anerkennung der Ober-Kriegs- Casse zur Verrechnung der darin enthaltenen Summen zugefertigt. Dadurch vereinigt sich in der Haupt-Rechnung der Ober-Kriegs-Casse die Nachwei- sung über den gunzen Militär-Aufwand, und solche bildet somit die Rechtfertigung des Kriegs-Ministers über die Verwendung der bewilligten und von der Staats-Haupt- Casse empfangenen Gelder. +K. v4 Der Wirkungs-Kreis des Ober-Rekrutirungs-Rathes, als einer von den beiden Ministerien des Innern und des Kriegswesens ressortirenden Collegial= Stelle, bleibt unverändert, so wie er in dem Rekrutirungs-Geseh vom 20. Februar 1323 bestimmt ist. Der Ober-Rekrutirungsrath wird daher in der genannten Eigenschaft seine Ver- fügungen ferner im Namen der beiden Ministerien des Innern, und des Kriegswefens erlassen. g. 8. Dle bishet bestandene Assentirungs-Commissson ist aufgehoben. Im Namen und unter den Befehlen des Kriegs-Ministers allein besorgt der Ober- Rekrutirungsrath die auf das Rebrutirungswesen sich beziehenden rein militärischen Gegenstände, welche bisher die Assentirungs-Commission behandelt hat, so weit nicht das Kriegs-Ministerium einen oder den andern dieser Gegenstände unmittelbar zu er- ledigen für angemessen erachtet. In dieser Eigenschaft erläßt der Ober-Rekrutirungsrath seine Verfägungen im Namen und im Auftrag des Kriegs-Ministers, und ist mit Einschluß des Direktors blos mit Delegirten des Kriegs-Ministeriums besegt. . S-9- Die Berichte, welche die Oberaͤmter bisher an die Assentirungs-Commissien er- stattet haben, sind daher in Zukunft an den Ober-Rekratirungsrath zu richten, worauf sie en der im Ramen des Kriegs-Ministeriums handelnden Abtheilung des Ober- Rekrutirungsrathes beschieden werden.