350 Steuer-Collegium, in Erledigung gekommene Stelle eines Koͤniglichen Mitglieds des Staats-Gerichtshofes dem Ober-Tribunal-Rathe v. Taglieber zu uͤbertragen, dem Oekonomie-Rath Sick zu Stuttgart den Titel eines Hofraths in Gnaden zu verleihen, den Pfarrer Harscher in Ummendorf, Oberamts Biberach, auf die erledigte Ca- planei Schörzingen, Oberamts Speichingen, zu versehen, und die erledigte Pfarrei Spiegelberg, Dekanats Backnang, dem Seminaristen und Pfarr-Vikar Wagenmann in Oberndorf, Dekanats Sulz, gnädigst zu übertragen geruht, auch vermöge höchster Entschließung vom 28. v. M. die erledigte Pfarrei Göttelfingen, Dekanats Freudenstadt, dem Pfarrer Brügel in Böttingen, Dekanats Möünsingen, gnädigst übertragen. Unter dem 22. v. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Mühringen, Ober- amts und Dekanats Horb, ernannte Pfarrer Edelmann in Wiesenstetten die König- liche Bestaͤtigung. II. Verfügungen der Departementé. A) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. a) Verfügung, die diesjährige Feier des landwirthschastlichen Festes in Cannsiadt betreffend. In Beziehung auf das nächst bevorstehende landwirthschaftliche Fest in Cannstad#t findet man sich veranlaßt, Tolgendes bekannt zu machen: 1. Das landwirthschaftliche Fest wird Montags den 28. September auf dem gewöhn- lichen Plaße bei Cannstadt gefeiert. . 2. Alle Wuͤrttembergischen Landwirthe, Vieh- oder Pferde-Besitzer, welche etwas Ausgezeichnetes von Pferden, Rindvieh oder sonstigen Hausthieren aufzuweisen ver- moͤgen, werden zur Vorfuͤhrung derselben und zur Preis-Bewerbung eingeladen.