575 spätere, dem Zeitpunkt der Eröffnung derselben vorangehende Bekanntmachung das Weitere enthalten wird. Dabei wird übrigens bemerkt, daß, gleichwie solches auch bei den Kunst= und In- dustrie-Ausstellungen im September 1824 und im April :327 der Fall gewesen, nur vollendete Produkte der Industrie, nicht aber Maschinen, welche die Produbtion selbst erst befördern sollen, zugelassen werden, weil für die lehßteren das landwirthschaftliche Fest oder die Preitz-Concurrenz bei der Central-Stelle des landwirthschaftlichen Vereins vorbehalten bleiben. Stuttgart den 1. September 1829. Schmidlin. c Bekanntmachung, die Erdffnung der Kunst- und Gewerbe-Schule betreffend. Seine Königliche Majestát haben zu Beförderung der vaterländischen Indn- strie“ für dienlich erachtet, die seit längerer Zeit in Stuttgart bestehende Real-Anstalt mittelst zeitgemäßer Erweiterung ihrer Lehrfächer in eine „vereinigte Real= und Gewerbe-Schule“ umzuwandeln, und mit der zu dem Ende neu geordneten Kunst- schule in angemessene Verbindung zu seßen. Der Zweck dieser vereinigten Real= und Gewerbe-Schule ist nicht sowohl auf die vollständige Ausbildung für einzelne Gewerbszweige, als vielmehr auf eine recht tüchtige Grundlage für die technische Bildung im Allgemeinen gerichtet. Sie soll einen plan- mäßig geordneten Unrerricht für alle diejenigen darbicten, welche entweder einem höhern Kunstfache im weitesten Sinne des Wortes sich widmen, oder für den höhern Betrieb, für die Veredlung oder Vervollkommnung eines nach der gewöhnlichen Behandlungs- weise vielleicht handwerksmäßigen Gewerbes die nöthigen Vor= und Hölfs-Keuntnigse erwerben, oder auch nur eine höhere als die gewöhnliche Schulbildung überhaupt sich aneignen wollen. Außer dem Fabrikanten und Handwerker wird der Kaufmann, der Apotheker, der Berg= und Hüttenmann, der Land= und Forstwirth, der Baumeister, der künftige Real-Lehrer 2c. in dieser Anstalt eine seinem Beruf entsprechende wissen- schaftliche Vorbildung finden; auch die militärische Technik (der Unterricht in der Kriegs- schule 2c.) wird sich recht füglich an diese Vorschule anreihen. Die Real= und Gewerbe-Schule wird im Ganzen aus acht Elassen oder Jahres-Cursen bestehen, deren erste (unterste) auf Schöler vom achten bis neunten,