578 Für die Benüßung dieses Unterrichts ist ein mäßiger Beitrag von Einem Gulden halbjährlich an die Instituts-Casse zu entrichten, wofür dem Schüler nicht allein der Besuch jeder beliebigen Zahl von Lehrstunden, sondern auch die Benützung des Lokale und der Hülfsmittel der Kunstschule zur Privat= Uebung Iin seinen Freistunden unter Aufsicht erlaubt ist. Auch bleibt jedem Zöglinge, der die ordentlichen, zunächst für das Alter von 12— 16 Jahren bestimmten Lehr-Curse durchlaufen hat, der fortwährende Besuch der Anstalt in und außer den öffentlichen Lehrstunden, so wie die Benübung der bei der Kunstschule befindlichen Hülfsmittel unentgeldlich gestattet. Der Leitung der Privat-Studien dieser Kunst-Zöglinge im engern Sinne werden sich der Hofrath, Direbtor v. Dannecker, der Professor v. Thouret, die Maler Wächter, Steinkopf, Leybold und Dieterich unterziehen. Zum Zeichnen und Modelliren nach dem Runden wird die vorhandene Sammlung von Abgüssen der aus- gezeichnetsten Antiken, zu Studien nach dem lebenden Modell die hiezu bestehende, neuerdings sehr verbesserte Einrichtung benützt werden. Die Direktion der Kunstschule wird außer den genannten Künstlern aus dem Vor- stand der Real= und Gewerbe-Schule, dem Professor Heigelin und dem Ministerial- Registrator Wagner als geschäftsführendem Mitglied gebildet; die unmittelbare Auf- sicht über die Kunstschule ist dem Professor v. Thouret übertragen. Die Eröffnung der Kunst-Real= und Gewerbe-Schule ist auf Donnerstag den 22. Oktober d. J. festgesetzt. Die Aufnahme-Gesiuche sind spätestens bis zum r. Oktober beziehungsweise an den Rektor Weckherlin oder den Professor v. Thouret einzusenden. Stuttgart den 3. September 132)9. Schmidlin. 4)) Verfügung, betreffend die einer polizeilichen Aufsicht unterliegenden gedruckten Gebrauchs-Formularc für öffentliche Urkunden, welche das Departement des Innern berühren. Nachdem seit dem Erlöschen des zuleht mit den Gebrüdern Mäntler zu Stutt- gart bestandenen Accords über die Hof= und Kanzlei-Druckarbeiten die Besorgung der Leßtern der freien Concurrenz der Drucker anheimgefallen ist; so sieht man sich veran- laßt, in Beziehung auf die gedruckten Gebrauchs-Formulare, welche für gewisse, zum