419 Nro. 43. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. *7 Donnerstag, den 1. Oktober 1829. — Inbalt. Koͤnigl. Dekrete. Ordens-Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. Berfugnngen der Departements. Verfuͤgung, den Brand: Versichernngs: Anschlaa der mit Bauholz· Ge rechtigkeiten ic. versehenen Gebaͤude betreffend. — Die dießjaͤhrige Aufnahme in die katholischen niedern Convikte betressend. — Aufnahme eines ausübenden Arztes. Dleust-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Ordens-Verleihungen. Seine Königliche Majestät haben, nach höchstem Dekrete vom 25. v. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Direktor des Lehenraths, Staatorath v. Harttmann, bisherigem Kron-Ordens-Ritter, das Commenthurkreuz, und dem Ober-Tribunalrath v. Wächter, seitherigem Ritter des Eivil-Verdienst-Ordens, so wie dem Geschäftsträger zu London, Geheimen Legationsrath und Kammerherrn Gra- fen v. Mandelsloh, das Ritterkreuz Höchst Ihres Ordens der Württembergischen Krone zu verleihen geruht. Sodann haben Höchstdieselben, nach höchstem Dekret vom 26. v. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, dem General-Major v. Brand, Inspekteur der Artillerie, das Commenthurkreuz, und