426 seinen sechs Brüdern Joseph, Waver, Carl, Anton, Willibald, Augustz . dann mit der Vormundschaft der minderjährigen Kinder seines verstorbenen Bruders Johann Nepomuk, über seine sämtlichen in dem Königreiche Württemberg gelegenen Grund-Besihzungen unter dem Titel: „Erneuertes Rechberg'sches Familien-Fideicommiß-Statut vom Jahre 13368“ errichtete Familien-Vertrag mit der allerunterthänigsten Bitte vorgelegt worden, denselben, da er nichts gegen die Landes-Verfassung und die bestehenden Gesetze enthalte, verkündigen zu lassen. Diesem Ansuchen gemäß wird nun die gedachte Vertrags-Urkunde in Folge aller- böchster Entschließung vom 10. September 1329, unter Vorbehalt der Rechte jedes Dritten, dann unter Verwahrung aller Gerechtsame des K. Lehenhofs, mittelst des biernach stehenden Auszugs zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebrachrt. Stuttgart den 25. September 1329. Mauckler. Auszug aus dem erneuerten gräflich v. Rechberg'schen Familien-Fideicommiß Statute vom Jahre 18286. Wir am Ende Unterzeichnete als einzige zur Zeit noch am Leben befindliche Agnaten und Abkdmmlinge des gräflich v. Rechberg'schen Geschlechtes, urkunden hiemit und fügen zu wissen, daß sich wegen Wiederherstellung der vormals bei unserm Hause bestandenen Fideicommiß-Verhältnisse in nachstehender Art unwiderruflich vereinigt worden sey. .. 1. Früheres Fideicommiß-Verhältniß, Auflösung, Wiederherstellung desselben. Eignet sich nicht zur öffentlichen Bekanntmachung.